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Definition der Sprungweite

Die Entfernung von der Schanzentischkante bis zur Landestelle des Springers auf der Aufsprungbahn stellt die Sprungweite dar. Die Landung gilt als erfolgt, wenn bei einer
normalen Landung beide Ski mit voller Fläche auf der Aufsprungbahn aufgesetzt haben.
Bei unnormalen Landungen (einbeinig, d.h. ein Ski aufgesetzt, zweiter Ski länger als für
den normalen Ablauf der Landung notwendig in der Luft) gilt als Zeitpunkt , wenn der
erste Ski mit voller Fläche auf der Aufsprungbahn aufgesetzt hat.

Als Landestelle zählt diejenige, wo sich zu diesem Zeitpunkt die Füße des Springers
befinden. Bei Ausfallstellung (Telemark) ist die Mitte zwischen beiden Füßen maß-
gebend.

Wenn die Landung nicht durch das Aufsetzen der Ski erfolgt (Sturz), gilt als Lande-
stelle diejenige, wo der Springer mit einem Körperteil zuerst die Aufsprungbahn be-
rührt.

 

Auszug aus der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO)
Band III  DWO/IWO Skisprung - Skifliegen
Ausgabe Dezember 2000

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